Hinweis
Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004 (AZ: 1BvR 784/03) entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine HP-Erlaubnis.
Eine energetische Anwendung ersetzt nicht den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker.